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Das Geschmacksurteil

Seine Bedeutung in Kants „Kritik der Urteilskraft“

© Christel Baumgart 2023


1 Die Urteilskraft

1.1 Die Stellung der „Kritik der Urteilskraft“ im Werke Kants
1.2 Die Urteilskraft und ihre Ausprägungen
1.3 Die Stellung des Geschmacksurteils in der „Kritik der Urteilskraft”

2 Das Geschmacksurteil und das Schöne

2.1 Die verschiedenen Arten des Wohlgefallens

a) in Bezug auf das Geschmacksurteil
b) in Bezug auf das Angenehme
c) in Bezug auf das Gute

2.2 Allgemeingültigkeit
2.3 Relation der Zwecke

a) Schönheit und Zweckmäßigkeit
b) Gründe a priori
c) Reiz und Rührung
d) das bedingte Geschmacksurteil

2.4 Zur Modalität des Wohlgefallens
2.5 sensus communis

3 Das Geschmacksurteil und das Erhabene

3.1 Gegenüberstellung des Schönen und des Erhabenen
3.2 Das Mathematisch-Erhabene
3.3 Das Dynamisch-Erhabene

4 Deduktion der reinen ästhetischen Urteile

4.1 Begründung a priori
4.2 Zweckmäßigkeit

5 Auflösung der Antinomie

6 Anmerkungen

7 Literatur



1 Die Urteilskraft

1.1 Die Stellung der „Kritik der Urteilskraft“ im Werke Kants

Gegen die im 18. Jahrhundert herrschende Anschauung der Philosophen, die Erkenntnis des Objekts führe zum Zugang zu Wahrheit und Wirklichkeit, befindet Kant, dass es umgekehrt sei, und Wahrheit und Wirklichkeit vom erkennenden Subjekt abhingen. Aufgabe der Philosophen sei es folglich, die menschlichen Erkenntnisvermögen und ihre Leistungen zu prüfen.
Er unterscheidet die Vernunft als Vermögen der Ideen vom Verstand als Vermögen des begrifflichen Denkens (oder auch: das Begehrungsvermögen vom Erkenntnisvermögen). Den Verstand zählt Kant zum Bereich der erfahrungsabhängigen Erkenntnis, die Vernunft hingegen sieht er als spekulativ und nicht als auf den Erfahrungsbereich beschränkt an. Er stellt fest: Der Verstand ist gesetzgebend für den Bereich der Natur (Naturbegriff); die Vernunft ist gesetzgebend für den Bereich der Sittlichkeit (Freiheitsbegriff). Es besteht eine Kluft zwischen den Erscheinungen (dem sinnlich Wahrnehmbaren) und dem Übersinnlichen. „Der Freiheitsbegriff bestimmt nichts in Anschauung der theoretischen Erkenntnis der Natur; der Naturbegriff ebensowohl nichts in Ansehung der praktischen Gesetze der Freiheit“[1]. Kant versucht in der „Kritik der Urteilskraft“, die Kluft zwischen theoretischer und praktischer Philosophie zu überbrücken.
Bei der Untersuchung der Kausalität stellt Kant fest, dass der Mensch nicht nur ein Wahrnehmender ist, für dessen Erkenntnis die Gegenstände als Ursache derselben aufgefasst werden müssen (Erkennen als passives Geschehen), sondern als handelndes Wesen auch Verursacher von Veränderungen in der Welt. Die Wirkung (Veränderung) ist der Endzweck, der „existieren soll, wozu die Bedingung der Möglichkeit desselben in der Natur (des Subjekts als Sinnenwesens, nämlich als Mensch) vorausgesetzt wird.“[2] Kant sieht die Urteilskraft (Vermögen der Urteilsfähigkeit) als Vermittlerin zwischen Naturbegriff und Freiheitsbegriff. In der „Kritik der Urteilskraft“ untersucht er die Fragen:

  • Hat die Urteilskraft für sich Prinzipien a priori?

  • Wenn ja: Sind diese konstruktiv oder regulativ?

  • Leistet die Urteilskraft die a priorische Gesetzgebung
    für die Gefühle der Lust und Unlust?

Die „Kritik der Urteilskraft“ (1790) ist Teilbereich eines breit angelegten Systems und Bindeglied zwischen den beiden anderen, zuvor erschienenen Hauptwerken Kants: „Kritik der reinen Vernunft“ (1781) und „Kritik der praktischen Vernunft“ (1788).


1.2 Die Urteilskraft und ihre Ausprägungen

Kant definiert die Urteilskraft als das „Vermögen, das Besondere als enthalten unter dem Allgemeinen zu denken.“ [3] Dabei unterscheidet er zwei Ausprägungen: die ‚bestimmende Urteilskraft‘ und die ‚reflektierende Urteilskraft‘. Die erste subsumiert das Besondere unter ein gegebenes Allgemeines (Regel, Gesetz); die zweite sucht zum gegebenen Besonderen das Allgemeine.


1.3 Die Stellung des Geschmacksurteils in der „Kritik der Urteilskraft“

Die „Kritik der Urteilskraft“ gliedert sich in die

  • Kritik der ästhetischen Urteilskraft

  • Kritik der teleologischen Urteilskraft

Während Kant in der letzteren die Zweckmäßigkeit der Natur untersucht, bildet die erstere eine ästhetische Theorie, die vom Subjekt ausgeht und das Urteilen über das Schöne und Erhabene zum Gegenstand hat.
Ästhetische Urteile können reine oder empirische Urteile sein. Nur reine Urteile nennt Kant ‚Geschmacksurteile‘. Mit ihnen befasst er sich ausführlich im ersten Abschnitt der „Kritik der Urteilskraft“: „Analytik der ästhetischen Urteilskraft“ sowie in der „Deduktion der reinen ästhetischen Urteile“.


2 Das Geschmacksurteil und das Schöne

2.1 Die verschiedenen Arten des Wohlgefallens

Kant definiert das Ästhetische durch das Subjekt. Bei der Unterscheidung, ob etwas schön sei oder nicht, so stellt er fest, fällen wir kein Erkenntnisurteil, sondern, indem wir die Vorstellung durch unsere Einbildungskraft auf das Gefühl der Lust oder Unlust (des Subjektes) beziehen, fällen wir ein Geschmacksurteil. Das Gefühl der Lust oder Unlust bezeichnet nichts am Objekt, sondern im Subjekt. Kant nennt solche Urteile, deren Bestimmungsgrund nur subjektiv sein kann, ‚ästhetisch‘.
Es muss unterschieden werden, ob man einen Gegenstand mit dem Erkenntnisvermögen angeht oder ob man Wohlgefallen bei dessen Vorstellung empfindet. Erkenntnis und ästhetische Wertschätzung werden einander gegenübergestellt.

Kant untersucht das Wohlgefallen in dreierlei Hinsicht:

a) in Bezug auf das Geschmacksurteil

Wenn wir ein Geschmacksurteil fällen, so ist die tatsächliche Existenz des Objektes für das Urteil uninteressant. Ein interessegeleitetes Wohlgefallen würde bedeuten, dass das Objekt Gegenstand des Begehrungsvermögens ist. Ein Begehren würde aber das Geschmacksurteil verfälschen. Das Wohlgefallen oder Missfallen, das unser Geschmacksurteil bestimmt, ist ohne jegliches Interesse zu denken.

b) in Bezug auf das Angenehme

Dagegen ist das Wohlgefallen am Angenehmen immer mit Interesse verbunden. Wenn ich über einen Gegenstand urteile, dass er angenehm sei, so heißt das, dass ich Interesse an ihm bekunde, denn es ist die Empfindung einer Begierde nach ihm erweckt worden. Das Wohlgefallen am Angenehmen setzt eine Beziehung der Existenz des Gegenstandes auf meinen Zustand voraus. Das Angenehme gefällt den Sinnen in der Empfindung und es vergnügt. Neigung wird erzeugt. In diesem Zusammenhang klärt Kant die Doppelbedeutung des Begriffes ‚Empfindung‘: zum einen kann er eine Bestimmung des Gefühls der Lust oder Unlust meinen (dabei ist die Vorstellung auf das Subjekt bezogen), zum anderen wird ein Objekt durch die Sinne (als eine zum Erkenntnisvermögen gehörende Rezeptivität) vorgestellt (dabei ist die Vorstellung auf das Objekt bezogen). Kant möchte im Folgenden unter ‚Empfindung‘ eine objektive Empfindung der Sinne verstanden wissen: Die grüne Farbe der Wiese. Dagegen ist die Annehmlichkeit der grünen Wiese eine subjektive Empfindung.

c) in Bezug auf das Gute

Auch das Wohlgefallen am Guten ist mit Interesse verbunden. Kant unterscheidet dabei: Etwas, das nur als Mittel gefällt, das Nützliche (wozu gut), und etwas, was für sich selbst gefällt (an sich gut). Das Gute gehört in den Begriffszusammenhang des Handelns. Es beinhaltet stets einen Zweck, das heißt, ein Verhältnis von Vernunft und Wollen, hat ein Wohlgefallen am Dasein des Objektes oder der Handlung und somit ein Interesse.
Jedes Interesse setzt ein Bedürfnis voraus oder bringt es mit sich. Daher haben das Angenehme und das Gute eine Beziehung auf das Begehrungsvermögen. Einzig der Geschmack am Schönen ist somit ein uninteressiertes und freies Wohlgefallen. Den Gegenstand eines solchen Wohlgefallens nennt Kant ‚schön‘.


2.2 Allgemeingültigkeit

Aus dem zuvor Gesagten leitet Kant ab, dass das Schöne das ist, „was ohne Begriffe als Objekt eines  a l l g e m e i n e n  Wohlgefallens vorgestellt wird.“[4] Ein Betrachter, der frei und ohne Interesse ist, muss glauben, Grund zu haben, jedermann ein ähnliches Wohlgefallen zuzumuten. Daraus entsteht der Anspruch auf eine subjektive Allgemeinheit. Es wird unterstellt, dass es ein Kollektiv der ästhetisch Urteilenden gibt.
Die Verallgemeinerungsfähigkeit gilt nicht in Bezug auf das Angenehme (Sinnen-Geschmack). Hier ist nur ‚Privat-Geschmack‘ möglich.
Auf das Gute bezogen gilt: Die Urteile über das Gute haben logische, nicht bloß ästhetische Allgemeinheit, denn sie gelten als Erkenntnisse vom Objekt. Das Objekt wird durch einen Begriff als Objekt eines allgemeinen Wohlgefallens vorgestellt. Das ist weder beim Schönen noch beim Angenehmen der Fall.
Es gibt also zwei Arten von Allgemeingültigkeit: objektiv allgemeingültig (immer auch subjektiv) und subjektiv allgemeingültig (ästhetisch; von hier lässt sich nicht auf eine logische Allgemeingültigkeit schließen).
Eine wichtige Frage bei der Untersuchung des Geschmacksurteils ist: Was besitzt dabei Priorität – die Lust oder das Urteilen? Kant schließt ein Vorausgehen der Lust direkt aus, denn dann läge lediglich die bloße Annehmlichkeit in der Sinnenempfindung vor (nur private Gültigkeit).
Es muss also die allgemeine Mitteilungsfähigkeit des Gemütszustandes (Einstellung des Bewusstseins) zugrunde liegen, welche die Lust am Gegenstand zur Folge haben muss. „Es kann aber“, so Kant, „nichts allgemein mitgeteilt werden als Erkenntnis und Vorstellung, sofern sie zum Erkenntnis gehört.“[5] Die Erkenntniskräfte muss man sich im freien Spiele vorstellen. Kein bestimmter Begriff schränkt sie auf eine besondere Erkenntnisregel ein.
Zur Vorstellung eines Gegenstandes (wenn daraus Erkenntnis folgen soll) gehören Einbildungskraft und Verstand. Dabei dient die Einbildungskraft der Zusammensetzung des Mannigfaltigen der Anschauung und der Verstand der Einheit des Begriffs, der die Vorstellung vereinigt.
Kant hat zuvor festgestellt, das Geschmacksurteil dürfe nicht begrifflich erfassbar sein. Es zielt auch hier nicht auf Erkenntnis eines bestimmten Gegenstandes (also nicht auf einen Begriff), sondern belässt es bei der Möglichkeit der Erkenntnis. Einen Schlüsselbegriff liefert Kant mit dem Ausdruck ‚freies Spiel‘. Dabei kommt der Interesselosigkeit eine wichtige Rolle zu: Nur wenn kein Interesse vorhanden ist, können die Erkenntniskräfte in der Schwebe bleiben und steuern nicht direkt in eine Richtung.
Die bloß subjektive (ästhetische) Beurteilung des Gegenstandes geht der Lust an demselben also voraus und ist der Grund dieser Lust an der Harmonie der Erkenntnisvermögen. Diese Lust, die wir fühlen, muten wir jedem anderen im Geschmacksurteil als notwendig zu, da Schönheit ohne Beziehung auf das Gefühl des Subjektes für sich nichts ist. ‚Schön‘ ist folglich das, was ohne Begriff allgemein gefällt.


2.3 Relation der Zwecke

a) Schönheit und Zweckmäßigkeit

Im Zweck wird erst die Wirkung, dann die Ursache bedacht. Zweckmäßigkeit kann man wie eine Eigenschaft des Objektes betrachten. Sie ist eine Form der Vorstellung, die wir von einem Gegenstand haben. Kant sagt, wir können eine Zweckmäßigkeit der Form nach, ohne dass wir ihr einen Zweck zugrunde legen, wenigstens beobachten und an Gegenständen durch Reflexion bemerken. Dem Geschmacksurteil kann aber kein Zweck zugrunde liegen, sonst wäre es nicht interesselos. Es geht um die Form der Zweckmäßigkeit: „Schön ist etwas, bei dem sich alles einzelne ‚zweckmäßig‘ in das Ganze einfügt, ohne daß das Ganze noch einen weitergehenden Zweck hätte.“[6] Es gibt also Zweckmäßigkeit ohne Zweck.

b) Gründe a priori

Das Geschmacksurteil darf man sich nicht als ein Kausalverhältnis vorstellen, derart, dass das Gefühl der Lust oder Unlust als Wirkung infolge irgendeiner Vorstellung (Empfindung oder Begriff) als Ursache auftritt. Vielmehr ist die Lust oder Unlust beim Geschmacksurteil bloß kontemplativ und bewirkt kein Interesse am Objekt. Der einzelne, subjektive Charakter des Urteils ist a priori, ebenso der Allgemeingültigkeitsanspruch der Lust oder Unlust.

c) Reiz und Rührung

Das reine Geschmacksurteil ist ohne jegliche Einflussnahme von Reiz und Rührung zu denken, denn diese würden die Verallgemeinerungsfähigkeit verfälschen.

d) Das bedingte Geschmacksurteil

Kant unterscheidet zwei Arten von Schönheit: die freie Schönheit und die bloß anhängende Schönheit. Letztere setzt einen Begriff voraus und fordert die Vollkommenheit des Objektes nach diesem Begriff. Sie ist mit einem Zweck behaftet (also kein reines Geschmacksurteil). Bei der freien Schönheit wird kein Begriff vorausgesetzt, sie ist nicht mit einem Zweck behaftet (also ein reines Geschmacksurteil).

In der Beurteilung der bloß anhängenden Schönheit weisen die Beispiele Kants (Mensch, Pferd, Gebäude) darauf hin, dass sich soziale Funktionen, Rollen, Verhaltensweisen und Sitten nicht ausblenden lassen: Vom Mann werden bestimmte Züge erwartet, ein Pferd muss je nach Art der Verwendung als Reittier oder Arbeitstier bestimmte Eigenschaften aufweisen, und von einer Kirche wird erwartet, dass sie nicht mit allerlei nichtreligiösem (unpassenden) Zierrat versehen ist. Alle anhängende Schönheit hat einen Zweck, einen Begriff und eine erwartete Vollkommenheit. Wenn ein Gegenstand nur unter der Beziehung eines bestimmten Begriffs für schön erklärt wird, so ist dieses Geschmacksurteil nicht rein.

Bei den Beispielen Kants für Naturschönheiten, bei deren Beurteilung die Freiheit der spielenden Einbildungskraft durch nichts eingeschränkt wird, fällt neben den ‚unnützen‘ Blumen die Exotik der genannten Tiere auf: Papagei, Kolibri und Paradiesvogel ziehen auf Grund ihrer Farbenpracht gegenüber der heimischen Fauna die Aufmerksamkeit besonders auf sich. Gleichzeitig kann Kant ihnen keinerlei Zweck unterstellen. Sie gefallen an sich, ohne Begriff und Zweck. Es ist jedoch möglich, dass sie in anderem – Kant nicht bekannten – Umfeld sehr wohl Begriff und Zweck haben.

Man kann, so Kant, einen Gegenstand von bestimmtem inneren Zwecke nur dann rein beurteilen, wenn man von diesem Zweck keinen Begriff hat oder aber von diesem Begriff abstrahieren kann. Es kann so zum Streit kommen zwischen zwei Personen, die auf verschiedene Weise zu einem unterschiedlichen Geschmacksurteil gelangen: Der eine beurteilt den Gegenstand als freie Schönheit, der andere hingegen sieht die Schönheit nur als anhängende Beschaffenheit. Kant meint, wenn man beide über ihre Art zu urteilen aufkläre, könne man den Streit beilegen.

Er beschließt diesen Abschnitt mit dem zusammenfassenden Satz:
„S c h ö n h e i t  ist Form der  Z w e c k m ä ß i g k e i t  eines Gegenstandes,  sofern sie  o h n e  V o r s t e l l u n g  e  i n e s   Z w e c k s  an ihm wahrgenommen wird.“ [7]


2.4 Zur Modalität des Wohlgefallens

Kant unterscheidet:

  • Von einer jeden Vorstellung gilt: Es ist ‚möglich‘, dass sie (als Erkenntnis) mit einer Lust verbunden ist.

  • Vom Angenehmen gilt: Es bewirkt ‚wirklich‘ Lust im Menschen.

  • Vom Schönen gilt: Es hat eine ‚notwendige‘ Beziehung auf das Wohlgefallen.

Von dieser notwendigen Beziehung lassen sich die folgenden Aussagen machen:

  • Sie ist nicht theoretisch objektiv – denn sonst würde a priori erkannt werden können, dass jedermann dieses Wohlgefallen verspüren werde.

  • Sie ist nicht praktisch – denn sonst stünde ein objektives Gesetz hinter dem Wohlgefallen.

Die Notwendigkeit, die in einem ästhetischen Urteil gedacht wird, ist exemplarisch. Sie kann nicht aus bestimmten Begriffen abgeleitet werden. Sie kann auch nicht aus der Allgemeinheit der Erfahrung (durchgängige Einhelligkeit der Urteile) geschlossen werden.
Wer etwas für schön hält, will, dass dies auch jeder andere tun solle. Dieses Sollen im ästhetischen Urteil ist nur unter einer Bedingtheit vorzustellen: Man wirbt um die Zustimmung anderer, „weil man dazu einen Grund hat, der allen gemein ist“[8].
Hätten Geschmacksurteile – wie Erkenntnisurteile – ein objektives Prinzip, so könnte der, welcher danach sein Urteil fällt, auf dessen unbedingter Notwendigkeit beharren. Hätten Geschmacksurteile keinerlei Prinzip – wie Urteile des bloßen Sinnengeschmacks – käme man gar nicht auf den Gedanken einer Notwendigkeit. Geschmacksurteile müssen also ein subjektives Prinzip haben, das „nur durch Gefühl und nicht durch Begriffe, doch aber allgemeingültig“ [9] bestimmt, was gefällt oder missfällt.


2.5 sensus communis

Das zugrunde liegende Prinzip sieht Kant im Gemeinsinn (sensus communis). Der sensus communis meint die „Idee eines   g e m e i n s c h a f t l i c h e n   Sinnes,“[10] eines Beurteilungsvermögens: Man vergleicht sein Urteil mit dem möglichen Urteil anderer, indem man versucht, sich in den anderen zu versetzen, während man von Reiz und Rührung abstrahiert. Der Gemeinsinn ist kein äußerer Sinn, sondern die Wirkung aus dem freien Spiel der Erkenntniskräfte. Nur unter dieser Voraussetzung kann ein Geschmacksurteil gefällt werden.
Erkenntnisse und Urteile, so Kant, müssen sich „samt der Überzeugung, die sie begleitet, allgemein mitteilen lassen; denn sonst käme ihnen keine Übereinstimmung mit dem Objekt zu“[11 ]. Das setzt aber voraus, dass sich auch der Gemütszustand allgemein mitteilen lassen muss. Die Stimmung der Erkenntniskräfte hat (je nach Objekt) verschiedene Proportion. Es muss aber eine geben, in der das Verhältnis optimal ist und der Mensch in besonderem Maße zur Erkenntnis disponiert ist. Diese Stimmung kann nur durch das Gefühl (nicht nach Begriffen) bestimmt werden. Da sich die Stimmung und auch das Gefühl derselben allgemein mitteilen lassen müssen, muss ein Gemeinsinn vorausgesetzt werden. Er ist Teil einer Fähigkeit zur Gemeinsamkeit eines solchen Gemütszustandes (Kommunikation). Den Gemeinsinn betrachtet Kant als eine ‚bloße idealische Norm‘: „In allen Urteilen, wodurch wir etwas für schön erklären, verstatten wir keinem, anderer Meinung zu sein; ohne gleichwohl unser Urteil auf Begriffe, sondern nur auf unser Gefühl zu gründen, welches wir also nicht als Privatgefühl, sondern als ein gemeinschaftliches zum Grunde legen.“ [12] Der Gemeinsinn sagt aber nicht, dass jeder unserem Urteil zustimmen werde, sondern ihm zustimmen solle. Das Prinzip ist subjektiv, wird aber für subjektiv-allgemein angesehen, „eine jedermann notwendige Idee“[13]: „S  c h ö n  ist, was ohne Begriff als Gegenstand eines  n o t w e n  d i g e n  Wohlgefallens erkannt wird.“[14 ]


3 Das Geschmacksurteil und das Erhabene

3.1 Gegenüberstellung des Schönen und des Erhabenen

das Schöne das Erhabene
   
- die Form betreffend (Begrenztheit) - kann formlos, unbegrenzt sein (Totalität)
- durch Verstand bestimmt - durch Vernunft bestimmt
- Vorstellung der Qualität - Vorstellung der Quantität
- direkte Lust
  (unmittelbar lebensdienstlich;
  vereinbar mit Reizen und spie-
  lender Einbildungskraft)
- indirekte Lust
  (Wechselspiel aus Lust und Ernst;
  Lust aus Unlust erzeugend =
  negative Lust)
- Geschmack - Gefühl
- Kontemplation - Erzeugung des Bewusstseins


Gemeinsamkeiten des Schönen und des Erhabenen:

- Wohlgefallen ist Selbstzweck (gefällt für sich)
- Reflexionsurteil (kein begriffliches Erkennen)
- Verallgemeinerungsfähigkei

Kant betrachtet das Erhabene nur in der Natur. Kunst ist für ihn nur eine Abbildung der Natur und somit etwas Abgeleitetes. Erhabenes ist nicht in Objekten zu finden, sondern nur in unserem Gemüt. Wenn wir etwas als erhaben beurteilen, so erwarten wir von jedem anderen dasselbe, ansonsten sprechen wir ihm das Gefühl (nicht den Geschmack) ab. Urteile über das Erhabene fordern also auch Allgemeingültigkeit. Das Erhabene ist ein Bewusstseinszustand. Kant unterscheidet zwei Typen:

       - das Mathematisch-Erhabene
       - das Dynamisch-Erhabene

3.2 Das Mathematisch-Erhabene

Die menschliche Urteilskraft wird einer Größe gegenübergestellt, die zu erfassen der Einbildungskraft nicht möglich ist. Dies bewirkt Unlust. Die Vernunft versucht nun, das, was sich in dieser unfassbaren Größe präsentiert, unter dem Gesichtspunkt einer Idee zu fassen. Dabei wird sie (die Vernunft) als ein unbeschränktes Vermögen entdeckt. Wir erleben es, dass die Vernunft Ideen erzeugt und die Einbildungskraft unterlegen ist. Der Mensch entdeckt sich als Vernunftwesen und erhöht sich damit selbst. Das spezifische Wohlgefallen entsteht aus dem Kontrast der Erlebniskomponenten der beiden beteiligten Kräfte Einbildungskraft und Vernunft selbst. Die anfängliche Unlust wird in Lust verwandelt – ein Widerspruch, der zugleich Harmonie ist.
Die Achtung vor dem Objekt ist, so Kant, tatsächlich die Achtung vor der Größe unserer intellektuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten.


3.3 Das Dynamisch-Erhabene in der Natur

Kant betrachtet die Natur als eine Macht. Natur wird als ‚furchtbar‘ erlebt, ohne dass wir uns vor ihr fürchten. Furchtbares Erleben erzeugt kein ästhetisches Urteil. Das Bedrohliche der Natur kann uns nur dann als Erhabenes erscheinen, wenn wir dabei in Sicherheit sind. Im Augenblick der Gefahr erleben wir kein Erhabenes. Das Gefühl der physischen Ohnmacht gegenüber der Natur erweckt Unlust. Es folgt die Entdeckung, dass der Mensch Widerstand leisten kann (Standhaftigkeit, Selbstbewusstsein). Er erlebt sich als Vernunftwesen.
Das ist beim Dynamisch-Erhabenen der Fall wie beim Mathematisch-Erhabenen zuvor. Doch jetzt kommt die Sittlichkeit hinzu: Der Mensch steht den Gewalten der Natur in seinem Charakter als Vernunftwesen nicht ohnmächtig gegenüber. Er erlebt sich als fähig, sich über seine eigene Furcht hinwegzusetzen. Der Mensch kann Gott frei gegenübertreten.


4 Deduktion der reinen ästhetischen Urteile

Einleitend stellt Kant fest, dass es keiner besonderen Deduktion beim Erhabenen bedürfe, da dessen Analyse bereits mit der Deduktion einhergegangen ist. Bei der Analyse des Geschmacksurteils wurde bisher nur Bewusstseinsmomente im Erlebnis des Schönen untersucht. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Anspruchs auf Allgemeingültigkeit wurde in der Analyse nicht beantwortet, Es muss eine Begründung, ein Beweis folgen.


4.1 Begründung a priori

Geschmacksurteile sind synthetische Urteile, weil sie über den Begriff hinausgehen. Da sie aber die Zustimmung eines jeden fordern, gehört die Begründung unter die Aufgabenstellung der Kantschen Transzendentalphilosophie: Wie sind synthetische Urteile a priori möglich? Dabei geht Kant davon aus, dass die Bewusstseinsstrukturen (sinnliche Vermögen, Koordinierungsfähigkeit usw.) bei allen Menschen gleich sind. Diese nennt er Erkenntnisvermögen. Seine anthropologische Gleichheitsthese meint nur die Erkenntnisvermögen. Es ist ein empirisches Urteil, einen Gegenstand mit Lust wahrzunehmen und zu beurteilen. „Es ist aber ein Urteil a priori, daß ich ihn schön finde, d. i.  jenes Wohlgefallen jedermann als notwendig ansinnen darf.“[15] Das setzt voraus, dass Subjektives mitteilbar sein muss. Das einzige a priorische Element beim Geschmacksurteil ist die Allgemeingültigkeit.


4.2 Zweckmäßigkeit

Gegenstand des Geschmacks ist die Form. Ihre Wahrnehmung begründet ein Vermögen, das allen Menschen zugleich Fähigkeit und Bedürfnis ist: einen Zusammenhang zu entdecken. Das nennt Kant ‚Zweckmäßigkeit‘. Die Erkenntniskräfte in der Schwebe zu halten und einen Zusammenhang zu sehen, ist eine Leistung des Bewusstseins. Die Zweckmäßigkeit ist nicht im Gegenstand vorhanden. Sie hat eine kompositorische Funktion. „Der Geschmack ist also das Vermögen, die Mitteilbarkeit der Gefühle, welche mit gegebener Vorstellung (ohne Vermittlung eines Begriffs) verbunden sind, a priori zu beurteilen. “[16]


5 Auflösung der Antinomie

Kant untersucht im zweiten Abschnitt der „Kritik der Urteilskraft“ auch deren Dialektik. Er stellt fest, dass es drei gängige Aussagen über den Geschmack gibt:

  • Ein jeder hat seinen eigenen Geschmack (d. h.: der Bestimmungsgrund des Urteils ist bloß subjektiv. Kein Recht auf notwendige Beistimmung anderer)

  • Über Geschmack lässt sich nicht disputieren (d. h.: der Bestimmungsgrund eines Urteils lässt sich nicht auf bestimmte Begriffe bringen. Es kann über das Urteil selbst durch Beweise nicht entschieden werden)

  • Über Geschmack lässt sich streiten (d. h.: es muss Hoffnung vorhanden sein, zu einer Einigung zu gelangen)

Es kommt also zu folgender Antinomie:

These: „Das Geschmacksurteil gründet sich nicht auf Begriffen; denn sonst ließe sich darüber disputieren (durch Beweise entscheiden.)“[17]

Antithese: „Das Geschmacksurteil gründet sich auf Begriffen; denn sonst ließe sich, ungeachtet der Verschiedenheit desselben, darüber auch nicht einmal streiten (auf die notwendige Einstimmung anderer mit diesem Urteile Anspruch machen). “[18]

Die beiden Sätze widersprechen sich nur scheinbar: Wir müssen immer erst ergänzen: „das Geschmacksurteil gründet sich nicht auf  b e s t i m m t e n  Begriffen“[19] und im zweiten: „das Geschmacksurteil gründet sich doch auf einem, obzwar  u n b e s t i m m t e n  Begriffe“[20].Die Sätze widersprechen sich jetzt nicht mehr, beide können wahr sein, und die Antinomie ist beseitigt. Abschließend bleibt festzustellen: Die ästhetische Urteilskraft stellt Sinnzusammenhänge her. Sie ist kein angeborenes Vermögen des Menschen, sondern eine Fähigkeit, die geübt und kultiviert werden muss. Die „wahre Propädeutik zur Gründung des Geschmacks” liegt, so Kant, in der „Entwicklung sittlicher Ideen“ und der „Kultur des moralischen Gefühls“ [21].


6 Anmerkungen

[1] Kant, Kritik der Urteilskraft, S. 33.
[2] Ebd., S. 34.
[3] Ebd., S. 15.
[4] Ebd., S. 48.
[5] Ebd., S. 55.
[6] Höffe, S. 270.
[7] Kant, Kritik der Urteilskraft, S. 77.
[8] Ebd., S. 79.
[9] Ebd., S. 79.
[10] Ebd., S. 144.
[11] Ebd., S. 80.
[12] Ebd., S. 81.
[13] Ebd., S. 81.
[14] Ebd., S. 82.
[15] Ebd., S. 140.
[16] Ebd., S. 147.
[17] Ebd., S. 197.
[18] Ebd., S. 197.
[19] Ebd., S. 199.
[20] Ebd., S. 199.
[21] Ebd., S. 217.



7 Literatur

  • Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft, hg. v. Karl Vorländer, 7., mit einer Bibliografie von Heiner Klemme erweiterten Auflage, Hamburg 1990.

  • Höffe, Otfried: Immanuel Kant, 3., durchgesehene Auflage, München 1992.

  • Schwabe, Karl-Heinz: Kants Ästhetik und die Moderne. Überlegungen zum Begriff der Zweckmäßigkeit in der Kritik der Urteilskraft, in: Naturzweckmäßigkeit und ästhetische Kultur: Studien zu Kants Kritik der Urteilskraft, hg. v. Karl-Heinz Schwabe und Martina Thom, Sankt Augustin 1993.

  • Thom, Martina: Natur – ästhetische Kultur – Humanitätsförderung, in: Naturzweckmäßigkeit und ästhetische Kultur: Studien zu Kants Kritik der Urteilskraft, hg. v. Karl-Heinz Schwabe und Martina Thom, Sankt Augustin 1993.

  • Wuchterl, Karl: Lehrbuch der Philosophie, Stuttgart 1992.


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