Otmar Freiherr von Verschuers Aufsatz Erbanlage als Schicksal und Aufgabe wurde von der Preußischen Akademie der Wissenschaften in der Reihe Vorträge und Schriften 1944 veröffentlicht. Verschuer war zu diesem Zeitpunkt Leiter der Abteilung Rassenhygiene des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik in Berlin. Bereits 1937 war er zum Sachverständigen für die Forschungsabteilung Judenfrage ernannt worden. Damals schrieb er an seinen Kollegen Fischer:
„Es ist jedoch wichtig, dass unsere Rassenpolitik – auch in der Judenfrage – einen objektiven wissenschaftlichen Hintergrund bekommt, der auch in weiteren Kreisen anerkannt wird.“
Der zu besprechende Aufsatz, der sich an ein gebildetes und interessiertes Publikum wendet, erwähnt jedoch
weder die »Judenfrage« noch die bereits seit 1934 im großen Maßstabe betriebenen Zwangssterilisierungen mit einem
Wort. Er gibt sich wissenschaftlich, aufklärerisch und nur der Erbgesundheit verpflichtet. Der Rassenpolitik scheint eine
wertfreie Forschung zugrundezuliegen.
Hier die vier wichtigsten Thesen Verschuers:
1. Der Körper hat die Tendenz, zur »Normalität« zurückzukehren. Das gilt im Prinzip auch für
Störungen der Erbanlagen.
2. Die (körperlichen) Rassemerkmale sind gut erforscht.
3. Die rassehygienische Gesetzgebung dient der Pflege der Erbgesundheit und der rassischen Eigenart eines Volkes.
4. Durch seinen freien Willen sind die Erbanlagen für den Menschen Schicksal und Aufgabe zugleich.
Im Folgenden werde ich diese vier Thesen in der angeführten Reihenfolge genauer untersuchen.
1. Der gesunde Körper ist der normale Körper
Es wird eine Norm vorausgesetzt für das, was als gesund gelten soll. Was aber versteht Verschuer unter Gesundheit?
Wie sieht die Norm aus? Wer bestimmt diese? Er bezieht den Begriff zuerst nur auf das menschliche Individuum und dabei
spricht er nur von körperlicher, nicht von seelischer Gesundheit. Der Arzt erlebe „täglich in der Praxis bei der
Heilung kranker Menschen“ – wie schön! – die Regulationsmöglichkeiten, die den Körper befähigen, zu dieser
Norm wieder zurückzufinden. Verschuer zeigt in seinen Formulierungen ein ausgesprochen mechanistisches Verständnis der
Vorgänge im Menschen. Da werden vom Körper selbst Schäden ausgeglichen, Gefahren abgewendet, Gifte und Fremdkörper
ausgeschieden, vom Arzt werden Störungsstellen aufgedeckt und behoben. Ein Vokabular wie es auch in
einem Bericht über den Straßenbau Verwendung finden könnte.
Dem Zuhörer- bzw. Leserkreis wird mit dieser Wortwahl innerhalb des mechanistischen Welt- und Menschenbildes ein sachlicher,
wissenschaftlicher, auf dem Boden der Tatsachen ruhender Hintergrund suggeriert. Pathos taucht da auf, wo es darum geht, das
Publikum auf die eigenen Ideen vorzubereiten:
„Aber erkennen wir nicht [...] ein »Streben« nach Gesundheit, nach der Harmonie des Organismus, nach der Norm?“.
Was aber hat es mit dieser Norm auf sich? Der normale Zustand ist für Verschuer der gesunde Zustand.
Dem Körper wird eine Ganzheitsfunktion zugesprochen, der sich alle Teile unterordnen, um die Harmonie dieses Ganzen zu
ermöglichen. Diese Harmonie setzt Verschuer mit Norm und Gesundheit gleich. Eine Definition der beiden Begriffe im
wissenschaftlichen Sinne erfolgt nicht. Erworbene Krankheiten, die zum Tode führen oder mit denen der Mensch leben muss,
finden keine Erwähnung. Von Bedeutung ist hier lediglich das Bestreben, aus dem unnormalen Zustand herauszufinden.
Für die Erbanlagen des Menschen gelten die gleichen Erkenntnisse, sagt Verschuer. Abweichungen von der Norm (=krankhafte
Erbanlagen) versuche der Körper durch regulierende Kräfte auszugleichen. Das entspräche der Heilung bei Krankheiten. Bei
den Erbanlagen trifft Verschuer eine Einteilung in drei Klassen:
a) Veränderungen bei »verhältnismäßig harmlosen« Merkmalen störten die Entwicklung nicht und
könnten unberücksichtigt bleiben. Es erfolgt hier keine Erklärung, welche Merkmale gemeint sein könnten.
b) Veränderungen bei einem »lebenswichtigen Entwicklungsvorgang« führten zur Vernichtung des Keims, des Embryos
oder zumindest zu schweren Missbildungen oder schweren Erbleiden.
c) Eine krankhafte Anlage könnte aber auch latent vorhanden sein und von den Regulierungskräften des Körpers lange Zeit am
Erscheinen gehindert werden. Zeitlebens drohe hier die Gefahr, dass die Krankheit ausbreche.
Auf die Erbbedingtheit solcher Abweichungen von der Norm und die daraus aus seiner Sicht abzuleitenden
Maßnahmen kommt Verschuer an späterer Stelle zu sprechen.
2. Die (körperlichen) Rassemerkmale
Wenn Verschuer später die Erbveranlagung unter einem höheren Gesichtspunkt, dem der Rasse, untersucht, zeigen sich die
von ihm vorbereiteten Parallelen: Was die einzelnen Teile für den Körper sind, das sind die einzelnen Menschen für die Rasse.
»Rasse« definiert er als eine
„Gruppe von Menschen mit gemeinsamem Besitz bestimmter Erbanlagen, die anderen Menschengruppen fehlen. Rasse ist letzte systematische Einheit des Menschengeschlechts, der Spezies Homo sapiens.“
Die Herausbildung von Rassen habe durch geografische Absonderung, Mutation und Auslese stattgefunden.
Innerhalb einer jeden Rasse bestehe immer eine recht große Variabilität, zu ihrer Beschreibung müsse auf einen Mittelwert
Bezug genommen werden. Damit rekurriert Verschuer wieder auf eine Norm.
Hochwertiges Erbgut fördere den kulturellen Aufstieg eines Volkes, dagegen bedingten biologische Verfallserscheinungen seinen
kulturellen Niedergang. »Biologische Verfallserscheinung« heißt also: eine Verschlechterung des Erbgutes.
Mittelwertigkeit des Erbgutes ist der Normalfall und bedeutet keine Notwendigkeit des Eingreifens. Nach diesen
Äußerungen müsste man annehmen, dass eine Förderung besonders des hochwertigen Erbgutes gefordert würde. Tatsächlich sagt
Verschuer an späterer Stelle, die Norm jeder Tier- und Pflanzenart sei die Idee des Vollkommenen. Um diese
Vollkommenheit zu erreichen, müsse alles Abnorme ausgeschaltet werden. Das Vollkommene entspricht der Norm, die Norm
ist aber gleichzeitig das Mittelmaß. Der sich hier auftuende Widerspruch ist allenfalls erklärbar durch die Vorstellung
Verschuers, die arische Rasse stehe über allen anderen. Der Pflege der eigenen Rasse komme daher ein exklusiver Stellenwert
zu.
Verschuer behauptet, die körperlichen Rassemerkmale seien „schon gut erforscht“ und setzt gleich anschließend
auch noch fest:
„Doch gilt grundsätzlich das gleiche auch für die Erbanlagen, die der Entwicklung von Begabung, Charakter und Temperament zugrunde liegen.“
Die Schlussfolgerung daraus zieht er ebenfalls: Kultur und Geschichte eines Volkes hängen also von der
Rasse ab. Zu dieser Folgerung ist einiges zu sagen. »Rasse« ist ein Begriff, der heute, wenn er mit dem Menschen
in Verbindung gebracht wird, einen sehr unangenehmen Beigeschmack hat. Nicht zum geringen Teil ist dies auf den
Nationalsozialismus zurückzuführen. »Rasse«, ein Begriff aus der Biologie, dient in dieser Wissenschaft
zur Bezeichnung einer Gruppe der zoologischen Systematik. Wie in jeder Systematik werden die Gruppen nach zuvor festgelegten
Kriterien eingeteilt. Jede Festlegung wird aber immer willkürlich sein. So liegt der Systematik der Biologie auch heute noch
entweder eine Einteilung nach der stammesgeschichtlichen Verwandtschaft (natürliches System = Phylogenetik) oder nach der
Ähnlichkeit von Merkmalen (künstliches System) zugrunde.
Wenn Verschuer behauptet, die körperlichen Merkmale der Rassen seien gut erforscht, stellt sich sofort die folgende Frage:
Ist dem so und wenn ja, wozu ist diese Rassenkunde dienlich? Nun könnte man diese Forschung als Grundlagenforschung ansehen
und sagen, ein späterer Nutzen zeichne sich im Augenblick noch nicht ab, zeige sich aber in Zukunft sicher noch. Tatsächlich
wissen wir aber, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem Verschuer diesen Text schrieb, eine Unzahl von Menschen dem Rassenwahn der
Nationalsozialisten bereits zum Opfer gefallen war. Die Frage des Wozu ist damit hinlänglich geklärt.
Es bleibt die Frage, wie die körperlichen Merkmale der Rassen festgelegt wurden und durch wen. Bei diesen Überlegungen stellt
sich schnell heraus, dass neben den Naturwissenschaftlern, deren Fach ja ursprünglich betroffen ist, bestimmte Ideologen
dieses Gebiet immer mehr für sich vereinnahmten. Den Hintergrund dafür bildet der Wissenschaftsglaube im 19. Jahrhundert.
Nach Darwins Entdeckungen zur Evolution und Abstammung schien es äußerst verlockend, weitere Gesetze in der Natur aufzufinden
und in kurzer Zeit alles messbar, alles nachprüfbar, alles wissbar zu machen. Insbesondere auch über den Menschen. Die
weltweiten Projekte, die gestartet wurden – und stets von europäischem Boden aus –, brachten unüberschaubare
Messreihen, anhand derer Wissenschaftler es unternahmen, Rassen und Rassenverwandtschaften aufzuzeigen. Parallel hierzu fand
ein Aufschwung nationaler Bestrebungen statt und Ideologen machten sich die neue Wissenschaft zunutze, indem sie sie nach
eigenen Kriterien auslegten. Überlegenheit der eigenen Rasse war die Prämisse. Und danach wurde verfahren und publiziert,
auch entgegen allen anders lautenden wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Historisch gesehen können wir den Weg verfolgen von Fries über Chamberlain, Richard Wagner, Elisabeth Förster-Nietzsche sowie
Gobineau, Rosenberg und Hitler. Dieser Personenkreis und seine wachsende Gemeinde wischte mit einer Handbewegung sämtliche
wissenschaftlichen Erkenntnisse vom Tisch und stellte eigene Rassenkonzepte auf.
Eine Einteilung der Menschen in Rassen kann nur aus menschlicher Wissbegier um Zusammenhänge in der Natur, im Leben überhaupt
von Interesse sein. Ereignisse und Phänomene werden beschrieben, um zu einem genaueren Verständnis zu gelangen. Die Gefahr,
dass damit eine Wertung einhergeht, sollte theoretisch verneint werden können. Aber wir teilen ja auch das Tierreich in einer
– wie wir meinen – pragmatischen Interpretation in Nutztiere und Schädlinge ein. Und das Pflanzenreich weist neben
den für unsere Ernährung bedeutsamen Nutzpflanzen und den wegen ihrer Schönheit bewunderten Zierpflanzen angeblich auch
»Unkraut« auf. Kategorien aufzustellen impliziert nicht, Hierarchien und Wertungen vorzunehmen. Der Weg zu
Diskriminierungen ist sehr kurz.
Zurück zu Verschuers Behauptung, die körperlichen Rassemerkmale seien gut erforscht. Festzuhalten ist, dass die Forschung zu
diesem Zeitpunkt zahlreiche Ergebnisse erbracht hatte. Aber wichtiger in diesem Zusammenhang ist die Frage nach der Auslegung,
nach der Nutzbarmachung dieser Erkenntnisse. Im Nationalsozialismus zeigt sich das ganz einfach: Als überlegene Rasse gilt
die mit den körperlichen Merkmalen, die man zu diesem Zwecke festgelegt hat – die germanische Rasse. Dabei versteht es
sich von selbst, dass die Vertreter dieser Idee sich zu den Angehörigen eben dieser Rasse zählen.
Wenn Verschuer des Weiteren sagt, was für die körperlichen Rassemerkmale gelte, habe ebenso Gültigkeit für die Erbanlagen,
„die der Entwicklung von Begabung, Charakter und Temperament zugrunde liegen“, – eine Behauptung, die
keineswegs belegt ist – wird klar, dass sich auch daraus der Führungsanspruch einer Rasse ableiten lassen soll. Das
bedeutet: Als Angehöriger dieser Rasse hat man die moralische Verpflichtung, die eigenen, hochwertigen Erbmerkmale zu pflegen.
3. Zur Notwendigkeit einer rassehygienischen Gesetzgebung
Nach der Feststellung, dass die körperlichen Rassemerkmale gut erforscht seien, kommt Verschuer auf die rassehygienische
Gesetzgebung zu sprechen und nennt gleich zu Anfang ihren Zweck: „Bestimmte Menschen werden von der Fortpflanzung
ausgeschaltet“. Hier findet ein technischer Begriff Verwendung, der die Bedeutung des Einzelnen als völlig
unerheblichen Teil in der Masse – sprich: Rasse oder Volk – deutlich macht. Im Folgenden geht es nicht um
Unterschiede zwischen einzelnen Rassen, sondern um die Reinhaltung der Erbanlagen einer Rasse.
Der Erbarzt – ein völlig neuer Berufsstand – erstellt die Erbprognose (nicht zu verwechseln mit der
Krankheitsprognose). Die Erbprognose trifft eine Voraussage über die wahrscheinliche Beschaffenheit des Nachwuchses.
Verschuer unterscheidet dabei drei Stufen der Erbbedingtheit:
1. Stufe: Schicksalhaft, nicht veränderbar. Dazu zählt er: Rassezugehörigkeit, erbliche Missbildungen,
unheilbare Erbleiden. Auch wenn dem Individuum zugestanden wird, in einem solchen Leben Wert und Sinn zu finden, stellt
Verschuer die unbedingte Forderung auf: Verzicht auf Fortpflanzung zum Wohle des Volkes. Das verlange vom Betroffenen
„selbstlose Opferbereitschaft“.
2. Stufe: Die Erbanlage kann an ihrer Manifestierung noch gehindert werden. Beispiel: angeborene Hüftgelenkverrenkung.
Verschuer fordert Verzicht auf Fortpflanzung bei „schwerer und verhängnisvoller Erbstörung“. Was genau er im
Einzelnen darunter versteht, sagt er nicht.
3. Stufe: Die Erbanlagen, die hier – nicht explizit – angesprochen werden, haben nur eine sehr
schwache „schicksalhafte Vorausbestimmung“. Gemeint sind Begabung und Charakter. Sie seien durch
Erziehung und Selbsterziehung zu lenken. Als wesentlich wird hier die Stählung des Willens angesehen.
Betrachtet man die Erbleiden, die Verschuer der 1. und 2. Stufe zuordnet, muss man feststellen, dass er
hier kein besonders großes Vertrauen in die Möglichkeiten der Entwicklung neuer Therapien legt. Auch erbliche Missbildungen
und heute unheilbare Erbleiden können unter Umständen in Zukunft behandelt werden und ein nicht eingeschränktes Leben
ermöglichen. Im Brennpunkt stehen für Verschuer aber nicht das Leben und Gedeihen des Individuums, sondern „die Pflege
der Erbgesundheit und der rassischen Eigenart eines ganzen Volkes“. Über Generationen gedacht sollen sich die Gesunden
durchsetzen. Von den Erbkranken erwartet er Opferbereitschaft für dieses ferne Ziel, das sie selbst nicht erleben werden.
Neben ihrer körperlichen oder geistigen Benachteiligung wird ihnen eine weitere Einschränkung auferlegt und diese soll auch
noch freiwillig angenommen werden.
Die Unterscheidung zwischen »erblicher Missbildung« (1. Stufe) und »schwerer und verhängnisvoller
Erbstörung« (2. Stufe) wird nicht erläutert. Was ja auch keine Rolle in seiner Argumentation spielt, da beide Gruppen
sich nicht an der Fortpflanzung beteiligen dürfen. Auch wenn er etwa auf die angeborene Hüftgelenkverrenkung und deren
mögliche Korrektur hinweist, soll die Möglichkeit der Weitergabe einer solchen Fehlbildung verhindert werden. Ob hier
irgendwo Grenzen gezogen werden sollen, bleibt völlig unklar. Dass etwa ein Mensch mit sechs Zehen oder vier Fingern in
seiner Lebensqualität nicht beeinflusst ist, spielt in Verschuers Denken keine Rolle. Die Norm steht im Mittelpunkt. Und nur
die Norm darf vererbt werden.
Der Erbarzt entscheidet also nach der folgenden Regelung: Die betroffene Person „kann durch chirurgischen Eingriff
unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit
zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden“.
4. Der freie Wille als Schicksal und Aufgabe
Menschen mit Erbanlagen, die den Stufen 1 und 2 der Erbbedingtheit zuzuordnen sind, sollen auf Fortpflanzung zum Wohle des
Volkes und der Rasse verzichten. Verschuer unterstellt damit eine Freiwilligkeit der Betroffenen. Dass ein entsprechendes
Gesetz seit zehn Jahren existiert, das es ermöglicht, Menschen auch gegen ihren Willen unfruchtbar zu machen, davon ist
nicht die Rede. Das Gesetz zu Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (ab 1. Januar 1934 in Kraft getreten,
zwei Ausführungsverordnungen) klärt, wer „erbkrank im Sinne dieses Gesetzes“ ist: Schwachsinnige,
Schizophrene, Manisch-Depressive, Epileptiker, Veitstanzerkrankte, Blinde, Taube, an schwerer erblicher
körperlicher Missbildung Leidende. Und in einem weiteren Absatz ist lapidar hinzugefügt: „Ferner kann unfruchtbar
gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet“. Da war der Weg nicht mehr weit, jeden, der sich unangepasst
zeigte, als »Volksschädling« zumindest an der Fortpflanzung zu hindern. Während der Zeit des Nationalsozialismus
wurden über vier Millionen Menschen sterilisiert, wohl in der absolut überwiegenden Mehrheit nicht freiwillig.
Abschließende Gedanken
Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses war von einem Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und
Rassenpolitik erarbeitet worden. Diesem Ausschuss gehörte neben Fachärzten auch Himmler an. Im Begleitkommentar zum
Gesetzestext, der als Handlungsanweisung für Ärzte, Richter und Gutachter dienen sollte, steht als Begründung, dass
krankhafte Erbanlagen ausgemerzt und die Autorität des Staates auf dem Gebiet des Lebens, der Ehe und Familie gesichert
werden müsse(n). Diese Sicht ist uns heute fremd und es fällt schwer, sich vorzustellen, dass ein ganzes Volk sich dem aus
freien Stücken unterordnen könnte.
Die Rassentheorien dienten letztendlich als Begründung für den Genozid während der nationalsozialistischen Herrschaftszeit.
Der Weg von der »Ausmerzung« krankhafter Erbanlagen über die Vernichtung »lebensunwerten Lebens«
innerhalb der eigenen Rasse bis zur systematischen Vernichtung als fremd eingestufter und z. T. als minderwertig befundener
Rassen war längst eingeschlagen und weit fortgeschritten, als Verschuer seinen Vortrag hielt.
Dem Individuum, das in dieser Gedankenwelt ein absolutes Nichts darstellte, wird ein freier Wille unterstellt. Jeder Mensch
hatte die Aufgabe, an der Bildung seines Charakters zu arbeiten und seinen Willen zu stählen. Wie in jeder Diktatur wurde die
richtige Haltung, die Vollkommenheit von Charakter und Einstellung gefordert, um das Volk zu lenken. Inhalte
und Ziele gab der Staat vor. Diese vielen gleichgeschalteten »freien Willen« ermöglichten zum Beispiel
das vieltausendfache „Ja!“ auf Goebbels Frage: „Wollt ihr den totalen Krieg?“.
Die Begriffe »Rasse«, »Nation« und »Volk« haben heute einen reaktionären Beigeschmack und
Menschen, die sie häufig in ihren Reden benutzen, begegnen wir mit einem Misstrauen, das seine Wurzel vor allem in den
rassistischen Gedanken der Nationalsozialisten hat.
Wir glauben heute, wir lebten in einer Zeit des Individualismus und leugnen gern die Gruppenzwänge, denen wir unterliegen.
Diese Ich-Bezogenheit geht eine eigenartige Verbindung mit Massenerscheinungen ein: Sie definiert sich über Trends, Moden,
Marken. Und nicht selten auch über den eigenen Körper, der einem bestimmten Ideal zu entsprechen hat. Das eigene Kind ist ein
Wunschkind, also soll es auch allen Wünschen entsprechen. Gesund soll es sein. Dafür unterziehen wir uns und den Embryo einem
Gentest. Wenn dann doch etwas nicht in Ordnung ist, hilft vielleicht eine Stammzellentherapie weiter. Eingriffe in die
Keimbahn sollen die Weitergabe von Erbkrankheiten verhindern. Vielleicht auch von anderen Eigenschaften? Und wenn das alles
nicht hilft, soll man dann nicht lieber doch abtreiben?
Wo fängt lebenswertes Leben an und wo hört es auf? Was ist Lebensqualität? Braucht man dazu einen vollkommenen Körper?
Behinderte protestieren gegen Bestrebungen, nur noch möglichst »gesundes« Leben zur Welt zu bringen. Warum sollte
kein erfülltes und glückliches Leben auch mit einer Behinderung möglich sein? Behinderung ist nicht automatisch mit Leiden
verbunden. Und wenn der ehemals gesunde Körper und Geist durch Krankheit oder Alter unwiederbringlich geschädigt ist, sollte
dann der Staat die Entscheidungsgewalt haben, dass dieses Leben zu beenden ist, weil es der Gemeinschaft nicht mehr nützt,
sondern sie im Gegenteil nur belastet? Wie sieht es mit der Sterbehilfe aus für Menschen, die eine ganz persönliche
Entscheidung treffen, aber sie selbst nicht mehr ausführen können? In der Diskussion über biopolitische Themen wie Gentests,
Erbkrankheiten und Sterbehilfe stellt Gero von Randow fest: „Die Deutschen haben gute Gründe für einen strengeren
Lebensschutz“. Wir fordern heute: Der Staat soll die Menschenwürde schützen. Das fordert Nachdenken über unsere
dahinterliegende Ethik.
Im Nationalsozialismus versuchte man auf radikale Weise, die Menschen zu beseitigen, sie aus dem »Volkskörper«
zu entfernen, die nicht dem »Normalen« entsprachen. Was »normal« war, unterlag nicht dem Urteil des
Einzelnen, sondern fußte auf wissenschaftlichen Untersuchungen, deren Ergebnisse im Sinne der nationalsozialistischen
Ideologie genutzt wurden. Die Schlüsse, welche die Verantwortlichen zogen, offenbaren ein mechanistisches, seelenloses
Menschenbild. Der von Verschuer geforderte stählerne Wille des Einzelnen, der ja noch an einen gewissen Individualismus
denken lässt, diente dazu, einen stählernen Volkswillen zum Zwecke einer Gleichschaltung zu erzeugen, die den
Machthabern zugute kam.
Literatur
Gerhardt, Volker: Biopolitik unter Generalverdacht. In: Welt am Sonntag, 02.06.2002.
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Vom 14. Juli 1933.
Quelle: www.documentarchiv.de/ns/erbk-nws.html.
Massin, Benoit: Rassenforschung und Rassenpolitik im »Dritten Reich« unter besonderer Berücksichtigung des Kaiser-
Wilhelm-Instituts für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik (1933-1945).
Quelle: www.mpiwg-berlin.mpg.de/kwg/projects.htm.
Randow, Gero von: Das Jahr der Biopolitik. In: Die Zeit Nr. 1/2001.
Urban, Martin: Die Hintermänner der Mörder.
Quelle:
www.tu-bs.de/institute/didaktikbio/Maps/Projekt-1/K2-Biologie/Urban-2001.htm.
Veröffentlicht in: Universitas 56, Nr. 656,
S. 130-138.
Verschuer, Otmar Freiherr von: Erbanlage als Schicksal und Aufgabe (Preußische Akademie der Wissenschaften. Vorträge und
Schriften, Heft 18), de Gruyter, Berlin 1944.